Das vergangene Geschäftsjahr 2023/2024 war geprägt von dynamischen Entwicklungen, die die Treuhandbranche herausgefordert, ihr aber auch neue Chancen eröffnet haben. Sie steht vor der Aufgabe, den steigenden Anforderungen ihrer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden und sich gleichzeitig in einer sich rasch verändernden Welt zu behaupten. In diesem Zusammenhang spielen die Institute von TREUHAND|SUISSE eine tragende Rolle. Sie sind die Stützpfeiler der Weiterentwicklung und Innovation.
Die Arbeit der Institute ist nicht nur für die Weiterbildung der Verbandsmitglieder, sondern auch für die Qualität der Dienstleistungen von zentraler Bedeutung. Die Institute stellen sicher, dass TREUHAND|SUISSE den Wandel aktiv gestalten und als kompetente Partnerin an der Seite ihrer Mitglieder stehen kann. Daneben versuchen sie, durch verschiedene Aktivitäten (z.B. Teilnahme an Vernehmlassungen) die Bürokratie im Zaum zu halten bzw. in die gewünschten Bahnen zu lenken.
Institut Treuhand 4.0:
Ein erfolgreiches Jahr mit kontinuierlichem Wachstum und innovativen Neuerungen
Als führende Institution in der Treuhandbranche ist es unser Bestreben, unsere Mitglieder auf dem neuesten Stand des Fachwissens zu halten und sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Kompetenzen besitzen, um den Anforderungen unserer Kundinnen und Kunden gerecht zu werden. Mit unseren Programmen decken wir eine breite Palette von Themen ab, darunter aktuelle rechtliche und steuerliche Entwicklungen, technologische Innovationen sowie Führungs- und Managementfähigkeiten.
Die obligatorische Weiterbildung, die von TREUHAND|SUISSE und den relevanten Instituten gefördert wird, stellt sicher, dass unsere Mitglieder kontinuierlich auf dem neuesten Stand bleiben und die sich ständig verändernden Anforderungen des Berufs erfüllen. Durch den Besuch von Seminaren, Workshops und anderen Bildungsveranstaltungen können unsere Mitglieder ihre Kenntnisse vertiefen, neue Perspektiven gewinnen und wertvolle Netzwerke aufbauen.
Die Förderung einer hohen fachlichen Qualität durch die obligatorische Weiterbildung ist ein Eckpfeiler unserer Organisation. Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, exzellente Dienstleistungen anzubieten und das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen. Auch im kommenden Jahr werden wir unser Engagement für lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung fortsetzen, um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder in einer sich wandelnden und anspruchsvollen Branche erfolgreich bleiben.
Institut Steuern:
Wichtige Vernehmlassungsantworten und Expertentätigkeit für die Verwaltung
Das Institut Steuern sah sich in diesem Jahr durch die raschen politischen Entwicklungen stark gefordert. Entsprechend intensiv war die Mitarbeit an zahlreichen Vernehmlassungen und Expertisen. Dazu zählen insbesondere die Beiträge zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung, zum Bundesgesetz über die Verlängerung der Frist für den Ausgleich von Verlusten, zum Bundesgesetz über die Besteuerung mobiler Arbeit im internationalen Kontext sowie zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen.
Eine vollständige Übersicht über die Vernehmlassungsantworten finden Sie unter folgendem Link: Vernehmlassung
Treuhand und Recht Schwerpunktthemen:
Transparenzgesetz und GwG-Revision
Das Thema Transparenz und die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) betreffen die Treuhandbranche direkt. Mit Unterstützung des Instituts Treuhand und Recht hat sich TREUHAND|SUISSE aktiv in die Diskussionen zum Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) eingebracht und in der Expertenkommission zu wichtigen Punkten Stellung genommen, um die spezifischen Bedürfnisse der Branche zu vertreten und damit Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen.
Darüber hinaus wirkt TREUHAND|SUISSE seit Ende Juni zusammen mit EXPERTsuisse und dem Schweizerischen Anwaltsverband im parlamentarischen Prozess mit, um die Perspektive der Treuhandbranche einzubringen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Public Affairs.
Schweizerisches Institut für die eingeschränkte Revision SIFER
Begleitung der Mitglieder in der Einführung des neuen Aktienrechts
Im Rahmen der Einführung des neuen Aktienrechts hat das schweizerische Institut für die eingeschränkte Revision SIFER die Mitglieder aktiv unterstützt und begleitet. Mit einer Vielzahl von Angeboten erleichterte es den Verbandsmitgliedern den Übergang. Dazu gehörten informative Webinare, umfassende Unterlagen sowie individuelle Beratungsangebote, die gezielt auf die Bedürfnisse der Mitglieder abgestimmt waren.
Besonders hervorzuheben ist das Seminar «Bewertungen: erste Erfahrungen aus dem neuen Aktienrecht». Dieses diente als Plattform, um die Neuerungen des Aktienrechts im Detail zu erläutern und den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, direkt Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.
Neues Aktienrecht – Erste Erfahrungen aus Sicht Revision
Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und brachte diverse Neuerungen mit sich. Das Schweizerische Institut für die eingeschränkte Revision SIFER von TREUHAND|SUISSE fasst folgend punktuell die ersten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neuerungen zusammen.
Von Beginn an beschäftigten die erweiterten Pflichten der Unternehmensleitung in Sanierungssituationen die Branche verstärkt. Gesellschaften im Opting-out müssen im Falle eines Kapitalverlustes bzw. einer Überschuldung ihre letzte Jahresrechnung neu durch einen zugelassenen Revisor im Auftrag prüfen lassen. Die Überschuldung (als erweiterte Form des Kapitalverlusts) führt zudem zu weiteren Pflichten der Revisionsstelle bzw. des im Auftrag handelnden, zugelassenen Revisors: So ist hinsichtlich der in diesen Konstellationen erforderlichen Zwischenabschlüsse eine Überschuldungsprüfung nach PS-CH 290 vorzunehmen. Das SIFER hat zu dieser Thematik diverse Publikationen veröffentlicht und bietet Weiterbildungsveranstaltungen an.
Die Möglichkeit zur Ausschüttung von Zwischendividenden ist ebenfalls neu. Vorausgesetzt wird, dass ein Zwischenabschluss erstellt wird und dass dieser ausschüttbares, frei verfügbares Eigenkapital ausweist. Der Zwischenabschluss muss nicht revidiert werden, wenn ein Opting-out erfolgt ist oder wenn sämtliche Aktionäre der Ausschüttung zugestimmt haben und die Forderungen der Gläubiger dadurch nicht gefährdet werden. Die Zwischendividende wurde von KMUs weniger rege vorgenommen, da diese in der Regel keine Zwischenabschlüsse erstellen und sie häufiger Akonto- oder ausserordentliche Dividendenausschüttungen (oder allenfalls Vorschüsse in Erwartung der Dividende) vornehmen.
Die neue Form der virtuell durchgeführten Generalversammlung ist bei kleineren sowie bei grösseren Gesellschaften auf grosse Zustimmung gestossen. Sie setzt allerdings hohe Anforderungen an die Technik voraus, da stets der korrekte Ablauf und der Meinungsaustausch unter den Aktionären bzw. Gesellschaftern gewährleistet sein muss. Die hybride Generalversammlung ist am häufigsten anzutreffen, da sie ein geeignetes, neues Instrument ist, um die Generalversammlung ohne grossen administrativen Aufwand und effizient durchzuführen.
Gewisse Neuerungen werden in Zukunft noch deutlich an Bedeutung gewinnen. Nebst den vorgängig erwähnten, bereits zahlreich umgesetzten Neuerungen, bietet auch das Kapitalband viele Chancen. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben können dabei nicht nur die obere und untere Grenze beliebig festgelegt werden, auch das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden und es sind gar Kombinationen mit bestehenden Kapitalmassnahmen möglich.
Das Institut entstand aus dem Bestreben heraus, die Qualität der seit 2008 für KMU möglichen und seither zur Hauptform gewordenen eingeschränkten Revision zu steigern. Dies geschah über die aktive Einflussnahme auf politischer Ebene, über die Beratung von Politik und Behörden sowie über die Schulung und Weiterbildung der Verbandsmitglieder. Die Durchsetzung eines einheitlichen Standards für die Branche und die Verteidigung gegen eine zunehmende Tendenz zur Überregulierung blieben über die Jahre – bis heute – die grössten Herausforderungen.
Ziel war auch hier einerseits ein politisches: die Mitwirkung bei Vernehmlassungen, wie auch ein ausbildnerisches: die Durchführung von Seminaren mit hohem Praxisnutzen und die Publikation von Fachberichten und Arbeitshilfen für die Mitglieder. Die grössten Herausforderungen bildeten – und bilden – die zunehmenden Anforderungen im Spannungsfeld zwischen Kunden, Treuhänderinnen und Treuhändern sowie den verschiedenen Behörden. Immer mehr und neue Gesetze machen die Sachverhalte immer komplexer, bürokratischer und für Kunden weniger überschaubar. Die Zusammenarbeit mit und das Vertrauen zu einem Treuhänder, der in diesem Dickicht für Überblick sorgen kann, wird umso wichtiger.
Das Institut verfolgte von Anfang an schwergewichtig die Entwicklungen des Steuerrechts, nahm an Vernehmlassungen teil und brachte die Anliegen der Branche im Gesetzgebungsprozess ein. Ihm wurde auch zum Ziel gesetzt, zur Berufsausübung relevante Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen sowie die Aus- und Weiterbildung mit entsprechenden Angeboten und Publikationen zu fördern. Anspruchsvoll war es vor allem, TREUHAND|SUISSE bei Politik und Verwaltung als kompetenten Ansprechpartner zu positionieren, wenn es um die steuerlichen Anliegen der KMU ging.
Wie in allen Branchen hat die Digitalisierung auch für die Treuhandbranche eine grosse Auswirkung. Um den Verband und dessen Mitglieder in jeglichen Bereichen der Digitalisierung zu unterstützen, wurde das Institut Treuhand 4.0 gegründet. Die Digitalisierung ist eine stetige Weiterentwicklung, die tendenziell immer schneller voranschreitet. Der heutige Handlungsbedarf liegt vor allem darin, den Verbandsmitgliedern aufzuzeigen, welche Lösungsansätze es für die verschiedenen Fragestellungen gibt, und den Unternehmen darzulegen, wie sie die Digitalisierung in ihrem Unternehmen als Chance nutzen können.