Die Institute von TREUHAND|SUISSE setzten 2024/2025 wichtige Akzente in Steuer- und Rechtspolitik, wirken in politischen Prozessen mit, treiben die Digitalisierung voran und liefern Grundlagenwissen für die Treuhandbranche. Mit praxisnaher Beratung, Weiterbildung und innovativen Projekten stärken die vier Institute unsere Mitglieder und treiben die Zukunft der Branche voran.
Die Arbeit der Institute ist nicht nur für die Weiterbildung der Verbandsmitglieder, sondern auch für die Qualität der Dienstleistungen von zentraler Bedeutung. Die Institute stellen sicher, dass TREUHAND|SUISSE den Wandel aktiv gestalten und als kompetenten Partner an der Seite ihrer Mitglieder stehen kann. Daneben versuchen sie, durch verschiedene Aktivitäten (z.B. Teilnahme an Vernehmlassungen) die Bürokratie im Zaum zu halten bzw. in die gewünschten Bahnen zu lenken.
Institut Steuern:
Aktive Mitgestaltung und fachlicher Support
Das Institut Steuern blickt auf ein intensives Geschäftsjahr 2024/2025 zurück. Im Fokus standen die Mitgestaltung steuerpolitischer Prozesse, die fachliche Unterstützung der Mitglieder und der Ausbau praxisnaher Informationsangebote.
Politische Mitgestaltung und Interessenvertretung
Das Institut engagierte sich in mehreren zentralen Dossiers:
- Verrechnungssteuer: In zahlreichen Austauschen mit der ESTV und der Politik setzte sich das Institut dafür ein, der Verrechnungssteuer wieder klar den Charakter einer Sicherungssteuer zu verleihen.
- Entlastungspaket 2027: In der Vernehmlassung vom Mai 2025 positionierte sich TREUHAND|SUISSE klar gegen eine markante Erhöhung der Steuersätze bei Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) – insbesondere für bereits geleistete Einzahlungen.
- E-Steuererklärung: Als Mitglied der allianz e-tax brachte das Institut aktiv die Interessen der Treuhandbranche in die Weiterentwicklung der digitalen Steuererklärung ein und achtete darauf, dass keine übermässige Datenerhebung erfolgt.
Diese Aktivitäten wurden durch ein enges Netzwerk mit Behörden, Verbänden und politischen Entscheidungsträgern unterstützt. Ein Highlight war die Videokonferenz im April 2025 mit Zentralpräsident Lars Guggisberg, bei der zentrale steuerpolitische Anliegen diskutiert wurden.
Fachlicher Support und Wissensvermittlung
Die Nachfrage nach praxisnaher Wissensvermittlung war auch in diesem Jahr hoch:
- Webinare zur Verrechnungssteuer: Im April 2025 organisierte das Institut zusammen mit der ESTV zwei gut besuchte Webinare (deutsch und französisch) zur Folgen verspäteter Meldungen im Meldeverfahren. Die praxisorientierten Sessions stiessen auf sehr positives Echo.
- E-Steuererklärung: Im Rahmen der allianz e-tax bereitet das Institut weitere Informations- und Schulungsangebote vor, um Mitglieder rechtzeitig über Neuerungen zu informieren.
Darüber hinaus stand das Institut den Mitgliedern bei fachlichen Anfragen jederzeit beratend zur Seite und unterstützte die Geschäftsleitung bei steuerrechtlichen Fragestellungen.
Kooperationen und Netzwerke
Das Institut pflegte und vertiefte seine Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern:
- ESTV: Jährlicher Informationsaustausch zu aktuellen Themen, nächste Sitzung im Dezember 2025.
- SSK: Regelmässige Treffen im Rahmen der Berufsverbände, mit nächstem Termin im Januar 2026.
- allianz e-tax & SwissAccounting: Enge Zusammenarbeit zur Optimierung digitaler Steuerprozesse.
Weitere Aufgaben
Neben den Kernthemen übernahm das Institut weitere wichtige Aufgaben:
- Überprüfung der Verbandsveranlagungen 2019–2023
- Einsitz in der Trägerschaft der Steuerexperten-Prüfung
- Kontinuierliche politische Begleitung steuerrelevanter Dossiers
Blick nach vorn
Für das kommende Jahr stehen folgende Schwerpunkte im Zentrum:
- Fortführung der politischen Arbeit rund um Verrechnungssteuer und E-Steuererklärung
- Ausbau praxisnaher Informations- und Schulungsformate
- Stärkere Einbindung der Mitglieder bei der Erarbeitung von Stellungnahmen
Mit seinem klaren Fokus auf fachliche Expertise, Interessenvertretung und praxisnahen Support bleibt das Institut Steuern ein verlässlicher Partner für Mitglieder, Verband und Politik.
Institut Treuhand und Recht:
Im Dialog mit Politik und Praxis
Das Institut Treuhand und Recht blickt auf ein intensives Geschäftsjahr zurück. Im Mittelpunkt standen die Begleitung wichtiger Gesetzgebungsprozesse, die enge Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen sowie der praxisorientierte Support für Mitglieder, Studierende und die interessierte Öffentlichkeit.
Einen Schwerpunkt bildeten die Arbeiten rund um das Transparenzgesetz (TJPG) sowie das revidierte Geldwäschereigesetz (E-GwG). Das Institut war eng in die parlamentarischen Diskussionen eingebunden, führte Gespräche mit der Verwaltung und koordinierte sich mit wichtigen Partnern wie EXPERTsuisse, dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) und der SRO-TREUHAND|SUISSE. Ziel war es, die Anliegen der Treuhandbranche in diesen politisch und fachlich komplexen Prozessen wirkungsvoll einzubringen.
Zusammenarbeit mit Partnern
Neben der Gesetzgebungsarbeit war das Institut in verschiedene Gremien und Allianzen eingebunden. Dazu gehörten die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Recht des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) sowie die aktive Teilnahme am Anlass von Alliancefinance vom 9. April 2025. Dabei wurden mit Zentralpräsident Lars Guggisberg aktuelle politische Themen wie Finanzmarktentwicklungen und die laufende GAFI-Länderprüfung diskutiert.
Fachlicher Austausch und Nachwuchsförderung
Das Institut unterstützte zahlreiche Studierende, die sich in ihren Bachelor- oder Masterarbeiten mit dem Treuhandwesen beschäftigen. In Interviews und Fachgesprächen vermittelte es praxisnahes Wissen und trug damit zur Förderung des Nachwuchses bei.
Breite Themenvielfalt
Auch fachlich war das Institut stark gefragt: Mitglieder wandten sich mit Fragen zur Rechnungslegung, zum On- und Offboarding von Kunden oder zur Herausgabe von Unterlagen und Buchhaltungsfiles an das Institut. Diese Themen nehmen in der Praxis deutlich zu und erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen rechtlichen Pflichten und praktischer Umsetzbarkeit. Gemeinsam mit dem Institut Steuern nahm das Institut zudem an der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27 teil – insbesondere im Bereich der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule und der gebundenen Vorsorge (Säule 3a).
Publikationen und Wissensvermittlung
Neben der direkten Beratungstätigkeit war das Institut auch publizistisch aktiv. Es übernahm die Redaktion von Fachbeiträgen und Blogartikeln, um aktuelle rechtliche Fragen für die Mitglieder verständlich und praxisnah aufzubereiten.
Tätigkeitsbericht des Schweizerisches Institut für die Eingeschränkte Revision:
Praxisnahe Unterstützung und Weiterentwicklung der Eingeschränkten Revision
Im Geschäftsjahr 2024/2025 unterstützte das SIFER die Mitglieder von TREUHAND|SUISSE mit praxisnaher Beratung zur RAB-Zulassung, optimierten Fachunterlagen und einem erweiterten Weiterbildungsangebot. Zudem wurde ein neuer Webauftritt vorbereitet, der den Zugang zu Informationen und Mustervorlagen künftig noch einfacher machen wird.
Tätigkeitsbericht
Das Schweizerische Institut für die Eingeschränkte Revision (SIFER) hat seine Dienstleistungen im vergangenen Jahr gezielt weiterentwickelt und ausgebaut, um die Mitglieder von TREUHAND|SUISSE in ihrem beruflichen Alltag noch wirksamer zu unterstützen. Im Mittelpunkt standen praxisnahe Beratungsleistungen, eine strukturierte Informationsaufbereitung sowie der Ausbau des Weiterbildungsangebots.
Unterstützung bei der Zulassungserneuerung bei der RAB
Ein zentrales Thema war auch 2024/2025 die Zulassungserneuerung bei der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB). Das SIFER stand den Mitgliedern beratend zur Seite – insbesondere beim korrekten Ausfüllen des Fragebogens zur internen Qualitätssicherung, bei Fragen zur Durchführung der internen Nachschau sowie bei der praktischen Umsetzung des geltenden QS-Standards. Zahlreiche Anfragen zur Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen wurden individuell beantwortet. Diese Dienstleistungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Swiss Quality & Peer Review AG (www.sqpr.ch) erbracht.
Aktualisierung und Optimierung der Dokumentenablage
Die interne Dokumentenstruktur wurde zusammen mit dem Zentralsekretariat umfassend überarbeitet und benutzerfreundlicher gestaltet. Neue Inhalte wie Musterberichte, Arbeitspapiere, Fachinformationen und ein QS-Musterhandbuch wurden integriert. Zudem werden Checklisten derzeit inhaltlich und formal überarbeitet, um eine noch effizientere Nutzung der Fachartikel, Arbeitspapiere und Mustervorlagen zu ermöglichen.
Neuer Webauftritt in Arbeit
Der neue Webauftritt des SIFER wird derzeit vorbereitet und soll im Herbst/Winter 2025 online gehen. Er wird eine verbesserte Navigation bieten und den Zugang zu relevanten Informationen und Unterlagen deutlich vereinfachen – ein weiterer Schritt in Richtung digitale Unterstützung der Mitglieder.
Ausbau des Weiterbildungsangebots
Ein besonderer Fokus lag auf der Weiterentwicklung des Bildungsangebots. Neben den etablierten halbtägigen Webinaren zu aktuellen Fachthemen und dem bewährten Zertifikatslehrgang zur Eingeschränkten Revision im Herbst wurde das Angebot um monatliche Mittagsveranstaltungen ergänzt. Diese kurzen, themenspezifischen Inputs stiessen auf grosse Beliebtheit und tragen seither zur kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung der Mitglieder bei. Das SIFER wird auch künftig seine Angebote gezielt auf die Bedürfnisse der Mitglieder ausrichten und praxisnahe Unterstützung in allen relevanten Belangen der Revisionspraxis bieten.
Rückblick auf die Entwicklung der Eingeschränkten Revision
Ist die Eingeschränkte Revision noch das, was sie einmal war?
Seit 2008 hat sich die Eingeschränkte Revision als wichtiges Prüfverfahren für KMU etabliert. Anpassungen der Standards, strengere regulatorische Vorgaben und offene Rechtsfragen stellen die Praxis jedoch vor neue Herausforderungen. Gleichwohl bleibt sie ein kosteneffizientes und verlässliches Instrument, das Transparenz und Vertrauen stärkt.
Die Eingeschränkte Revision wurde mit der Reform des Revisionsrechts 2008 als vereinfachte, kostengünstige und risikoorientierte Prüfungsform insbesondere für KMU eingeführt. Heute ist sie aus der Praxis kaum mehr wegzudenken: Sie schafft Verlässlichkeit in der Jahresrechnung, ohne den Prüfungsumfang und die Kosten einer ordentlichen Revision mit sich zu bringen. Ein wichtiger Entwicklungsschritt war die Aktualisierung des Prüfungsstandards (SER), erstmals 2015 und erneut 2022. Ausgelöst durch die Aktienrechtsrevisionen, brachten diese Anpassungen eine klarere Struktur des Prüfungsprozesses, höhere Anforderungen an die kritische Grundhaltung der Revisor:innen sowie eine präzisere und aussagekräftigere Berichterstattung.
Steigende Anforderungen durch Behörden und Gesetzgebung
Parallel zur Weiterentwicklung der Prüfungsstandards sind die Anforderungen der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) an zugelassene Revisorinnen und Revisoren gestiegen. Die Vorgaben zur Qualitätssicherung, Dokumentation und internen Nachschau wurden verschärft. Dies führt in der Praxis zu höherem administrativem Aufwand – sowohl für die Revisionsstellen als auch für die geprüften Unternehmen. Zudem nehmen rechtliche Unsicherheiten zu, beispielsweise bei Doppelmandaten im Zusammenhang mit Überschuldungsprüfungen gemäss Art. 725b OR. Das Gesetz schreibt vor, dass bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung Zwischenabschlüsse erstellt und geprüft werden müssen. Unklar bleibt jedoch, ob eine Revisionsstelle, die bereits die eingeschränkte Revision einer Gesellschaft durchführt, auch diese Zwischenabschlüsse prüfen darf, wenn sie in die Buchführung involviert war – vorausgesetzt, sie stellt durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen ihre Unabhängigkeit sicher.
Während Fachverbände solche Doppelmandate als zulässig erachten, vertritt die Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) eine restriktivere Haltung. Diese Uneinigkeit führt zu Rechtsunsicherheit für Revisionsstellen und Verwaltungsräte. Aus Sicht der Branche ist hier eine gesetzliche Präzisierung dringend notwendig. Eine entsprechende parlamentarische Initiative ist bereits eingereicht.
Erfüllt die Eingeschränkte Revision noch ihre ursprüngliche Rolle?
Trotz aller Herausforderungen lautet die Antwort: Ja. Die Eingeschränkte Revision erfüllt weiterhin ihren Zweck als kosteneffizientes und risikoorientiertes Prüfverfahren. Für KMU ohne komplexe Strukturen bietet sie einen guten Ausgleich zwischen Prüfpflicht und Aufwand. Dank der überarbeiteten Standards hat sich zudem die Qualität der Durchführung verbessert, was das Vertrauen von Verwaltungsräten, Gesellschaftern und Gläubigern stärkt und die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung langfristig sichert.
Begleitung der Mitglieder in der Einführung des neuen Aktienrechts
Im Rahmen der Einführung des neuen Aktienrechts hat das schweizerische Institut für die Eingeschränkte Revision SIFER die Mitglieder aktiv unterstützt und begleitet. Mit einer Vielzahl von Angeboten erleichterte es den Verbandsmitgliedern den Übergang. Dazu gehörten informative Webinare, umfassende Unterlagen sowie individuelle Beratungsangebote, die gezielt auf die Bedürfnisse der Mitglieder abgestimmt waren.
Besonders hervorzuheben ist das Seminar «Bewertungen: erste Erfahrungen aus dem neuen Aktienrecht». Dieses diente als Plattform, um die Neuerungen des Aktienrechts im Detail zu erläutern und den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, direkt Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.
Neues Aktienrecht – Erste Erfahrungen aus Sicht Revision
Das neue Aktienrecht ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und brachte diverse Neuerungen mit sich. Das Schweizerische Institut für die Eingeschränkte Revision SIFER von TREUHAND|SUISSE fasst folgend punktuell die ersten Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neuerungen zusammen.
Von Beginn an beschäftigten die erweiterten Pflichten der Unternehmensleitung in Sanierungssituationen die Branche verstärkt. Gesellschaften im Opting-out müssen im Falle eines Kapitalverlustes bzw. einer Überschuldung ihre letzte Jahresrechnung neu durch einen zugelassenen Revisor im Auftrag prüfen lassen. Die Überschuldung (als erweiterte Form des Kapitalverlusts) führt zudem zu weiteren Pflichten der Revisionsstelle bzw. des im Auftrag handelnden, zugelassenen Revisors: So ist hinsichtlich der in diesen Konstellationen erforderlichen Zwischenabschlüsse eine Überschuldungsprüfung nach PS-CH 290 vorzunehmen. Das SIFER hat zu dieser Thematik diverse Publikationen veröffentlicht und bietet Weiterbildungsveranstaltungen an.
Die Möglichkeit zur Ausschüttung von Zwischendividenden ist ebenfalls neu. Vorausgesetzt wird, dass ein Zwischenabschluss erstellt wird und dass dieser ausschüttbares, frei verfügbares Eigenkapital ausweist. Der Zwischenabschluss muss nicht revidiert werden, wenn ein Opting-out erfolgt ist oder wenn sämtliche Aktionäre der Ausschüttung zugestimmt haben und die Forderungen der Gläubiger dadurch nicht gefährdet werden. Die Zwischendividende wurde von KMU weniger rege vorgenommen, da diese in der Regel keine Zwischenabschlüsse erstellen und sie häufiger Akonto- oder ausserordentliche Dividendenausschüttungen (oder allenfalls Vorschüsse in Erwartung der Dividende) vornehmen.
Die neue Form der virtuell durchgeführten Generalversammlung ist bei kleineren sowie bei grösseren Gesellschaften auf grosse Zustimmung gestossen. Sie setzt allerdings hohe Anforderungen an die Technik voraus, da stets der korrekte Ablauf und der Meinungsaustausch unter den Aktionären bzw. Gesellschaftern gewährleistet sein muss. Die hybride Generalversammlung ist am häufigsten anzutreffen, da sie ein geeignetes, neues Instrument ist, um die Generalversammlung ohne grossen administrativen Aufwand und effizient durchzuführen.
Gewisse Neuerungen werden in Zukunft noch deutlich an Bedeutung gewinnen. Nebst den vorgängig erwähnten, bereits zahlreich umgesetzten Neuerungen, bietet auch das Kapitalband viele Chancen. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben können dabei nicht nur die obere und untere Grenze beliebig festgelegt werden, auch das Bezugsrecht kann ausgeschlossen werden und es sind gar Kombinationen mit bestehenden Kapitalmassnahmen möglich.
Institut Treuhand 4.0:
Treiber der digitalen Transformation
Das Institut Treuhand 4.0 blickt auf ein ereignisreiches Geschäftsjahr zurück. Mit zahlreichen Initiativen, neuen Formaten und einer verstärkten Vernetzung mit Mitgliedern, Umsetzungspartnern und Verbänden treibt das Institut die digitale Transformation der Treuhandbranche konsequent voran.
Die obligatorische Weiterbildung, die von TREUHAND|SUISSE und den relevanten Instituten gefördert wird, stellt sicher, dass unsere Mitglieder kontinuierlich auf dem neuesten Stand bleiben und die sich ständig verändernden Anforderungen des Berufs erfüllen. Durch den Besuch von Seminaren, Workshops und anderen Bildungsveranstaltungen können unsere Mitglieder ihre Kenntnisse vertiefen, neue Perspektiven gewinnen und wertvolle Netzwerke aufbauen.
Die Förderung einer hohen fachlichen Qualität durch die obligatorische Weiterbildung ist ein Eckpfeiler unserer Organisation. Wir sind stolz darauf, dass wir unsere Mitglieder dabei unterstützen, exzellente Dienstleistungen anzubieten und das Vertrauen ihrer Kunden zu gewinnen. Auch im kommenden Jahr werden wir unser Engagement für lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung fortsetzen, um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder in einer sich wandelnden und anspruchsvollen Branche erfolgreich bleiben.
Neuorganisation und strategische Weiterentwicklung
Im Juli 2024 wurde das Institut neu strukturiert und durch ein Advisory Board aus erfahrenen Gründungsmitgliedern ergänzt. Diese Neuausrichtung schafft Stabilität und stellt sicher, dass Projekte und Strategien gezielt weiterentwickelt werden können.
Impulse für die Branche
- Fokus auf Künstliche Intelligenz (KI): Ein TREX-Artikel zur Anwendung von KI im Treuhandwesen und ein praxisnahes Interview mit Roman Wey sorgten für wertvolle Denkanstösse.
- Dialog mit der Verbandsführung: Im April 2025 fand ein offener Austausch mit Zentralpräsident Lars Guggisberg statt. Besprochen wurden Schlüsselthemen wie die Standardisierung von Schnittstellen, die E-Bilanz und der gezielte Einsatz von KI.
- TREUHAND|MODULAR 2025: Mit praxisnahen Vorträgen zu Datenmanagement und Kommunikation sowie der beliebten After Modular Party war der Anlass erneut ein Highlight für Vernetzung und Know-how-Transfer.
- Online Elevator-Pitches: Die vierte Durchführung im Juni 2025 zeigte erneut den Bedarf an kurzen, wirkungsvollen Online-Formaten. Alle Präsentationen werden aufgezeichnet und online bereitgestellt, um den Wissenstransfer nachhaltig zu sichern.
- Stärkung der Romandie: Durch Veranstaltungen und den Ausbau französischsprachiger Inhalte wurden die Kontakte zu den Sektionen Waadt und Genf intensiviert.
Projekte und Kooperationen
Das Institut engagiert sich aktiv in wichtigen Branchenprojekten:
- SSK-Standardisierung: Mitarbeit bei der Harmonisierung der E-Bilanz und der digitalen Schnittstellen für juristische Personen.
- EStV-ePortal: Unterstützung bei der Entwicklung eines modernen, nutzerfreundlichen Portals für Unternehmen.
Kooperationen: Intensiver Austausch mit EXPERTsuisse, SwissAccounting und innerhalb der allianz e-tax Schweiz stärkt die gemeinsame Position bei Digitalisierungsfragen.
Digitale Sichtbarkeit und Wissenstransfer
Mit über 1’200 Followern auf LinkedIn wächst die Reichweite stetig. Wöchentliche Beiträge, Publireportagen und Use Cases machen digitale Lösungen sichtbar und geben praxisnahe Tipps. Gleichzeitig unterstützt das Institut Mitglieder bei individuellen Anfragen, bei Bachelor- und Masterarbeiten sowie bei der Umsetzung digitaler Prozesse im Alltag.
Blick nach vorn
Das kommende Geschäftsjahr verspricht zahlreiche Highlights:
- DigiTalk 2025: Am 13. November 2025 startet ein neues physisches Workshop-Format in Zürich. Im Fokus steht die praktische Anwendung von KI im Treuhandwesen – ergänzt durch Networking in ungezwungener Atmosphäre.
- Seminarreihe Künstliche Intelligenz: Eine schweizweite Veranstaltungsserie wird ab 2026 in allen Sprachregionen durchgeführt, um Mitglieder praxisnah an das Thema heranzuführen.
- TREUHAND|MODULAR 2026: Mit Themen wie «Digitaler Nachlass» und «Intelligente Automatisierung» setzt der Event neue Impulse für die Branche.
Fazit
Mit einem starken Team, klaren Strukturen und einer wachsenden Community von Umsetzungspartnern bleibt das Institut Treuhand 4.0 der zentrale Innovationstreiber für die Branche. Mitglieder können sich auch künftig darauf verlassen, dass sie bei strategischen Entscheidungen, bei der Umsetzung digitaler Lösungen und beim Wissenstransfer optimal unterstützt werden.
Das Institut entstand aus dem Bestreben heraus, die Qualität der seit 2008 für KMU möglichen und seither zur Hauptform gewordenen Eingeschränkten Revision zu steigern. Dies geschah über die aktive Einflussnahme auf politischer Ebene, über die Beratung von Politik und Behörden sowie über die Schulung und Weiterbildung der Verbandsmitglieder. Die Durchsetzung eines einheitlichen Standards für die Branche und die Verteidigung gegen eine zunehmende Tendenz zur Überregulierung blieben über die Jahre – bis heute – die grössten Herausforderungen.
Ziel war auch hier einerseits ein politisches: die Mitwirkung bei Vernehmlassungen, wie auch ein ausbildnerisches: die Durchführung von Seminaren mit hohem Praxisnutzen und die Publikation von Fachberichten und Arbeitshilfen für die Mitglieder. Die grössten Herausforderungen bildeten – und bilden – die zunehmenden Anforderungen im Spannungsfeld zwischen Kunden, Treuhänderinnen und Treuhändern sowie den verschiedenen Behörden. Immer mehr und neue Gesetze machen die Sachverhalte immer komplexer, bürokratischer und für Kunden weniger überschaubar. Die Zusammenarbeit mit und das Vertrauen zu einem Treuhänder, der in diesem Dickicht für Überblick sorgen kann, wird umso wichtiger.
Das Institut verfolgte von Anfang an schwergewichtig die Entwicklungen des Steuerrechts, nahm an Vernehmlassungen teil und brachte die Anliegen der Branche im Gesetzgebungsprozess ein. Ihm wurde auch zum Ziel gesetzt, zur Berufsausübung relevante Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen sowie die Aus- und Weiterbildung mit entsprechenden Angeboten und Publikationen zu fördern. Anspruchsvoll war es vor allem, TREUHAND|SUISSE bei Politik und Verwaltung als kompetenten Ansprechpartner zu positionieren, wenn es um die steuerlichen Anliegen der KMU ging.
Wie in allen Branchen hat die Digitalisierung auch für die Treuhandbranche eine grosse Auswirkung. Um den Verband und dessen Mitglieder in jeglichen Bereichen der Digitalisierung zu unterstützen, wurde das Institut Treuhand 4.0 gegründet. Die Digitalisierung ist eine stetige Weiterentwicklung, die tendenziell immer schneller voranschreitet. Der heutige Handlungsbedarf liegt vor allem darin, den Verbandsmitgliedern aufzuzeigen, welche Lösungsansätze es für die verschiedenen Fragestellungen gibt, und den Unternehmen darzulegen, wie sie die Digitalisierung in ihrem Unternehmen als Chance nutzen können.